"Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir möchten Sie jedoch auf einige Punkte hinweisen, die Sie 2011 noch prüfen sollten.Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:-> Halbjahresabschreibung:Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu.-> Geringwertige Wirtschaftsgüter:Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,-- (Betrag ohne USt bei Vorsteuerabzug) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.-> Steuern können 2011 gespart werden durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.->Gewinnfreibetrag (GFB)Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = max. € 3.900,-). Der Betrag muss aber im Formular E1a unter der Kennzahl 9221 auf Seite 3 eingetragen werden.Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (siehe Wertpapiere für die Deckung der Pensionsrückstellung) in Frage.Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird. ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
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"Aktive Gesundheitsvorsorge wird von der SVA belohnt: Selbständige zahlen ab 1.1.2012 zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt, wenn sie fünf Gesundheitsziele erreichen und damit zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen.Vorbeugen statt heilenGemeinsames Ziel der SVA und der Ärztekammer ist es, mit dem Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ die Versicherten zu einem Umdenken zu animieren. Sie sollen verstärkt auf ihre eigene Gesundheit achten und möglichst lange beschwerdefrei leben. SVA und Ärzte beschreiten damit als kompetente Partner an der Seite der Versicherten einen völlig neuen Weg im österreichischen Gesundheitssystem.GesundheitscheckKernpunkt des Vorsorgeprogrammes ist ab 1.1.2012 der Gesundheitscheck, den der Versicherte beim Arzt seines Vertrauens, also z.B. beim Hausarzt, vornehmen lassen kann. Der Arzt überprüft beim Gesundheitscheck Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum des Versicherten. Anschließend legt er gemeinsam mit dem Versicherten die individuellen Gesundheitsziele und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Gesundheitsziele fest. Solche Maßnahmen sind z.B. mehr Bewegung, Raucherentwöhnung oder Blutdruckeinstellung.Der Versicherte erhält mindestens sechs Monate Zeit für eine Verbesserung seinesGesundheitszustandes [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
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"Seit 1.3.2011 müssen Sie in Stelleninseraten Angaben zum Mindestentgelt machen. Tun Sie das nicht, kann die Bezirksverwaltungsbehörde ab 1.1.2012 eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- verhängen.Begriff des StelleninseratesDer Begriff des Stelleninserates erfasst Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.Es kann sich dabei um-> interne (am „Schwarzen Brett“) oder-> externe (in Zeitungen, im Internet usw.)Veröffentlichungen handeln. Allgemeine Hinweise auf Schildern, wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nur dann den Begriff des Stelleninserates, wenn ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.MindestentgeltIm Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende Mindestentgelt anzugeben. Dieses Mindestentgelt kann durch Kollektivvertrag, durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegt sein.Die Angabe des Mindestentgelts hat-> betragsmäßig,-> unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,-> unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern),-> aber ohne anteilige Sonderzahlungenzu erfolgen.Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung hinweisen.Eine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht auch bei Inseraten für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.Tipp!Die Angabe „Lohn/Gehalt ab € .... brutto“ mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
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Unsere Technik hat in einem sehr aufwendigen Projekt die Fachliteratur-Anzeige völlig neu gestaltet. Die Bücher werden jetzt in einer kompakteren Liste dargestellt - so macht das Stöbern richtig Freude :-)Machen Sie sich doch selbst ein Bild davon unter -> "Literatur"Auf dieser Seite werden Bücher die von unseren ExpertInnen bewertet oder kommentiert wurden, in zufälliger Reihenfolge eingeblendet.Beim Klick auf das jeweilige Buch finden Sie die Bewertung bzw. den Kommentar der/des Expertin/en.Nach wie vor können Sie ganz gezielt nach ExpertInnen mit Fachliteratur-Empfehlungen bzw.nach Fachliteratur mit Kommentaren/Empfehlungen suchen.Ebenfalls NEU:Die Fachliteratur wird auch bei einer Stichwortsuche berücksichtigt!Ab sofort haben unsere ExpertInnen auch wieder die Möglichkeit ihre Fachliteratur-Tipps im bestNET.ServiceCenter einzutragen :-)Ihr bestNET.Team
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" St. Pölten (OTS) - Diagnose: Hörschädigung. Das Ergebnis desHörscreenings bei Neugeborenen ist ein Schock für die Eltern. ImKrankenhaus werden sie gut betreut. Das NÖ Hilfswerk sorgt dafür,dass Mutter, Vater und Kind auch zuhause bestmögliche Unterstützungerhalten. Hilfe in dieser schwierigen Situation bietet die MobileFrühförderung des NÖ Hilfswerks für hörgeschädigte, gehörlose undmehrfach behinderte Kinder. Qualifizierte Hörfrühförderer undHörfrühförderinnen kommen dabei zu den Familien und fördern das Kindganzheitlich. 40 Frauen arbeiten beim NÖ Hilfswerk im Bereich der MobilenFrühförderung. 14 davon sind auf Hörfrühförderung spezialisiert. NeunTeilnehmerinnen haben nun den einjährigen Lehrgang "Pädagogischefrühe Förderung von gehörlosen, schwerhörigen oder mehrfachbehinderten Kindern" absolviert. Das NÖ Hilfswerk arbeitete bei derAusbildung eng mit der HNO-Abteilung des Landesklinikums St. Pöltenzusammen. Kinder, die mit Hörgeräten oder Implantaten versorgt sind, brauchenindividuelle Förderung - bei der Sprach- und kognitiven Entwicklung,bei der Wahrnehmung, bei der Sozialentwicklung, beim Hörtraining undvielem mehr. Schließlich sind die Kinder eine geräuschlose odergeräuscharme Umgebung gewohnt. Mit Hilfe von hochmodernenTechnologien erschließt sich den Kindern eine völlig neue Welt [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: OTS0137 2011-11-30/11:18
Pressemeldung
Im Menüpunkt ->"Links" finden Sie allgemein hilfreiche Links zu Homepages von Beratungsstellen, offiziellen Stellen und ähnlichen Organisationen.Die Stichwortsuche bietet Ihnen die Möglichkeit bequem über das Linkverzeichnis und die Listeinträge der bestNET.KundInnen zu suchen.Ihr bestNET.Team
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Wird ein Vertrag abgeschlossen, so sind beide Vertragspartner dazu verpflichtet, sich an die festgelegten Leistungsvereinbarungen zu halten. Dass auch ein Behandlungstermin beim Arzt als Werkvertrag anzusehen ist, ist vielen Patienten aber nicht bewusst, obwohl auch Ärzte immer öfters – und das ohne besonderen Hinweis – Stornogebühren verlangen. Und zwar bis zur Höhe, die eine nicht vorgenommene Untersuchung oder Behandlung gekostet hätte.Kategorie: VertragsrechtAnna K. leidet immer wieder an hartnäckigem Husten. Um eine neue Behandlungsart auszuprobieren, machte sie einen Termin für eine Erstuntersuchung in einem Institut für Klimakammertherapie aus. Aus gesundheitlichen Gründen ließ sie diesen Termin dann aber einfach verfallen. Umgehend meldete sich das Gesundheitsinstitut und teilte der Niederösterreicherin mit, dass man ihr für den versäumten Termin 90 Euro an Untersuchungskosten verrechnen werde, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden konnte.Dafür hatte Frau K. wenig Verständnis und wandte sich an help: "90 Euro - für was? Für mich ist das wirklich eine große Summe. Es war auch teils meine Schuld, das sehe ich schon ein, aber ich sehe diese Höhe der Summe nicht ein - dass da wirklich eine so große Lücke entstanden ist, nur weil ich nicht gekommen bin."Kosten für ZeitaufwandDie Forderung ist allerdings rechtlich gedeckt, sagt Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher: "Ein Behandlungsvertrag beim Arzt ist als Werkvertrag anzusehen. Deshalb gilt: Das Honorar für die Behandlung muss auch dann bezahlt werden, wenn die Behandlung gar nicht stattfindet, weil der Patient nicht rechtzeitig erscheint. Die Behandlungskosten für den Zeitaufwand können dem Patienten dann in voller Höhe in Rechnung gestellt werden."Gesonderter Hinweis nicht nötigAußerdem ärgerte sich Frau K. darüber, dass man ihr vorher nicht gesagt hatte, dass beim Versäumen des Termins Stornogebühren verrechnet werden. Aber auch das ist rechtskonform, erläutert Sebastian Schumacher: ...
Quelle: help.orf.at 03.12.2011
Thema: Gesundheitspotentiale: erkennen, nutzen, pflegen!Der ÖGKV mit dem Landesverband Vorarlberg veranstaltet den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegekongress im Juni 2013 in Bregenz.Wir bieten die Möglichkeit, bei diesem Kongress, als Referent, bzw. Aussteller bei der Industrieausstellung mit zu wirken. Diesbezüglich bitten wir um eine Kontaktaufnahme, damit gegenseitige Erwartungen, sowie Möglichkeiten besprochen würden können. Sie erreichen uns per Mail unter: office@oegkv.atoder per Telefon: 0650 8125190Im Namen des KongressteamsHalbeisen BeateLandesvorsitzendeÖGKV Landesverband Vorarlberg ...
Call for papers
Auch nach dem Relaunch nutzt surfmed.at die bestNET.Datenbank!Das Internet-Portal surfMED, eine der größten österreichischen Gesundheitsseiten,verwendet ab sofort wieder die bestNET-Suchen auf der surfMED-Seite.Die BesucherInnen von surfMED at können direkt auf auf www.surfmed.atnach ExpertInnen aus den Bereichen Gesundheit/Therapie/Beratung suchen und greifen dabei direkt auf den bestNET.Eintrag zu.Das bedeutet:Wenn Sie auf den bestNET.Portalen in einer der nachstehenden Berufsgruppen geführt sind,dann wird Ihr bestNET.Eintrag ab sofort auch wieder auf www.surfmed.at gefunden.BeratungsstellenErgotherapeutInnenLebensberaterInnenLogopädInnenMedizinische Einrichtungen/ÄrztePhysiotherapeutInnenPsychologInnenPsychotherapeutInnenSelbsthilfe-OrganisationenSenioren- und PflegeheimeSupervisorInnenExpertInnen mit einem bestNET.Ticket
profitieren von dieser Kooperation natürlich noch mehr:Sie werden auch bei surfMED besser gefunden und nutzen die Vorteile Ihres Tickets nun auch wieder auf www.surfmed.at - ohne Mehrkosten:Vorrreihung, Bildeintrag, direkte Verlinkung zur Homepage, mehr Arbeitsschwerpunkte, Freie Plätze...Ihr bestNET.Team ...
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"PatientInnen nach Schlaganfall, mit Parkinson oder Multipler Sklerose haben häufig das Ziel wieder gehen zu können. In der Neurorehabilitation werden solche Ziele gemeinsam mit den PatientInnen und oft auch den Angehörigen eindeutig definiert und messbar gemacht.Wieder gehen können bedeutet für den einen, wieder vom Wohnzimmer in die Küche gehen zu können, um sich selbst ein Glas Wasser zu holen. Für einen anderen kann wieder gehen ein Spaziergang zur Nachbarin oder in den Park bedeuten. Das sind in ihrer Anforderung an Muskelkraft, Ausdauer und geistige Fähigkeit ganz unterschiedliche Ziele. Bei dem Ziel wieder gehen zu können stellen sich zwei Fragen: Wohin und in welcher Geschwindigkeit? Die Ziele sind dann so individuell wie die PatientInnen und reichen von vom Wohnzimmer in die Küche und die Geschwindigkeit ist mir egal über zum Einkaufsladen 30 Meter um die Ecke und zurück in höchstens einer halben Stunde bis zu mit den Schi auf den Pfänder unter zwei Stunden. Das sind messbare Ziele, ganz klar definiert und zudem am Alltag der PatientInnen orientiert. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: aks Newsletter 3/2011 14.10.2011
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