"Je nach Gesundheitsberuf sind die Österreichischen Fachhochschulen oder die jeweiligen Ämter der Landesregierungen für die Nostrifikation (Nostrifizierung) zuständig.
- Sie haben eine Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz erfolgreich absolviert?
- Sie besitzen ein Drittlanddiplom und sind in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz zur Ausübung des entsprechenden Gesundheitsberufs berechtigt und verfügen über weniger als drei Jahre Berufstätigkeit in diesem Bereich im Hoheitsgebiet dieses Staates? [...]"
Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Berufe/Anerkennung/In...Quelle: BMG RSS Feed: Schwerpunkte 28.06.2016
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