»100. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 110/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 19.07.2024
Gesetz Newsletter
Physio Austria übt scharfe Kritik am Gesetzestext und plädiert für niederschwelligen Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen und echten Fortschritt in der Gesundheitsversorgung.
Wien (OTS) - Seit gut einer Woche ist die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 (Medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung. Bis einschließlich 29. Mai können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen abgegeben werden. Physio Austria begrüßt zwar die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes, welches unter anderem die Grundlage für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich ist, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf, um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Methodenwahl muss in den Händen der Physiotherapeut*innen bleiben
Zum bestehenden Rechtsbegriff der ärztlichen bzw. zahnärztlichen „Anordnung“ wurde das Wort „konkret“ mit weitreichenden Folgen hinzugefügt. Dies bedeutet, dass der/die anordnende Ärzt*in jede Maßnahme konkretisiert. Bei Anpassungen im Therapieverlauf z.B. bei der Wahl der Therapiemittel müssten die Patient*innen erneut jedes Mal zum/r verordnenden Ärzt*in zurück. Dies würde bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen Ressourcen strapazieren. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. Ein niederschwelliger Zugang zur Therapie muss ohne Übermaß an Bürokratie gewährleistet sein.
Anspruch auf Kostenerstattungen bei Behandlungen im Rahmen der Sekundärprävention ...
Quelle: OTS0070 am 23.05.2024 10:07 Uhr
Gesetz Pressemeldung
MTD-Austria und die sieben Interessenvertretungen der MTD-Berufe machen auf Optimierungsbedarf in der Gesetzesvorlage aufmerksam.
Wien (OTS) - Seit gestern liegt das überarbeitete MTD-Gesetz endlich zur Begutachtung vor. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. Mai 2024 möglich. MTD-Austria und die sieben Berufsverbände begrüßen grundsätzlich diese lang erwartete Novellierung und die damit einhergehenden positiven Aspekte. Wird damit nun nach über 30 Jahren alles gut: Leider Nein. Da in der vorliegenden Fassung die drei Kernforderungen von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden biomed austria, Verband der Diaetologen Österreichs, Ergotherapie Austria, logopädieaustria, orthoptik austria, Physio Austria und rtaustria nicht berücksichtigt wurden, unterstreichen die Berufsverbände neuerlich die Dringlichkeit der Aufnahme ihrer Forderungen in das MTD-Gesetz.
Der Fokus von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden war in allen Gesprächen im Vorfeld die Sicherstellung der Patient:innensicherheit, somit die hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.
Die drei Kernforderungen sind und bleiben somit:
- Niederschwelliger Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen, keine Anordnungsverschärfung durch genaueste Definition von Maßnahmen,
- Zugang zur Prävention für alle sieben MTD-Berufe ohne ärztliche Anordnung und
- Befugniserweiterung durch die Spezialisierung.
Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria: „Der Bedarf an hochqualifizierter medizinisch-therapeutisch-diagnostischer Betreuung wächst ständig. Warum für die rund 18.000 Physiotherapeut:innen mit dem neuen MTD-Gesetz keine ihren Qualifikationen adäquaten Bedingungen geschaffen werden, bleibt unverständlich. Physio Austria lädt daher die Mitglieder zur eigenen Stellungnahme ein bzw. zur Unterstützung der Stellungnahme von Physio Austria, die noch diese Woche eingebracht wird. ...
Quelle: OTS0004 am 17.05.2024 07:58 Uhr
Gesetz Pressemeldung
»Eine geplante Novellierung des MTD-Gesetzes (medizinisch-technische Dienste) lässt bei den Vertreterinnen der sieben Berufssparten die Wogen hoch gehen. In einer Online-Pressekonferenz am Dienstag kritisierten sie, nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein. [...]«
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Quelle: science.apa.at am 23.04.2024 14:54 Uhr
Gesetz Pressemeldung
MTD-Austria: Novelle stärkt Gesundheitsberufe
Wien (OTS) - MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, begrüßt die Novelle des Psychotherapie-Gesetzes ausdrücklich, inklusive der Schaffung eines öffentlich finanzierten Masterstudiums. Die Novelle gilt als Meilenstein in Bezug auf die Stärkung der Gesundheitsberufe und sichert eine hochqualitative Versorgung der Patient:innen.
Mit 20. März passierte die Novelle des Psychotherapie-Gesetzes den Ministerrat und wurde ins Parlament eingebracht. MTD-Austria sieht in der Novelle einen positiven gesundheitspolitischen Impuls und eine Vorbildwirkung für andere Berufsgruppen.
Gabriele Jaksch, Präsidentin MTD-Austria: „Damit die Versorgung von Patient:innen optimal funktioniert, müssen alle Gesundheitsberufe die Chance bekommen, sich weiterzuentwickeln. Die Regierung ist mit dem Ziel angetreten, die Gesundheitsberufe in Österreich attraktiver zu gestalten. Mit der Novelle des Psychotherapie-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Nun erwarten wir, dass auch die Reform des MTD-Gesetzes endlich beschlossen wird.“
Als besondere Errungenschaft der Gesetzesnovelle wird die Schaffung eines öffentlich finanzierten Masterstudiums hervorgehoben. MTD-Austria hält diese Entwicklung auch für andere Gesundheitsberufe für wünschenswert und notwendig. MTD-Austria setzt daher auf die Vorbildwirkung durch diese Gesetzesinitiative und fordert auch für MTD-Berufe öffentlich finanzierte Masterstudiengänge und ein neues rechtliches Regelwerk, um für die 41.000 MTD-Berufsangehörigen die Rechtssicherheit in der Berufsausübung und der nachhaltigen Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Über MTD-Austria
MTD-Austria ist der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, der drittgrößten Berufsgruppe im österreichischen Gesundheitswesen. Die rund 41.000 MTD-Berufsangehörigen tragen als gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe große Verantwortung gegenüber ihren Patient:innen sowie der österreichischen Bevölkerung. ...
Quelle: OTS0065 am 22.03.2024 10:45 Uhr
Gesetz Pressemeldung
"82. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]"
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Quelle: BGBl-Newsletter 92/2022 vom 13. Juni 2022
Gesetz
"253. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]"
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Quelle: BGBl-Newsletter 01/2022 vom 03. Jänner 2022
Gesetz
"251. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit dem die GBR-Berufsausweis-Verordnung geändert wird (GBR-BAV-Novelle 2021)
Aufgrund des § 19 Abs. 4 Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2021, wird verordnet: [...]"
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Quelle: BGBl-Newsletter 92/2021 vom 9. Juni 2021
Gesetz Newsletter
"48. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz und das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]"
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Quelle: BGBl-Newsletter 49/2021 vom 25. März 2021
Gesetz
"49. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz geändert wird (GBRG-Novelle 2020)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wird wie folgt geändert: [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 49/2021 vom 25. März 2021
Gesetz