"54. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag „§ 23 … Berufsunterbrechung“.
2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 26 … Bestandsregistrierung“ folgender Eintrag eingefügt: „§ 26a Entscheidungsfrist“
3. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 28 … Strafbestimmungen“ folgender Eintrag eingefügt: „§ 28a Gebühren und Verwaltungsabgaben“
4. In § 4 Abs. 6 entfällt der erste Satz; folgende Sätze werden angefügt:
„Die Erteilung der Zugriffsberechtigungen ist durch die Registrierungsbehörden nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen auf dessen Verlangen zu übermitteln.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_54/...Quelle: 61. Newsletter der BGBl.-Redaktion 25.04.2017
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